Wahlen zum Kirchenvorstand in den Katholischen Kirchengemeinden
Rath/Heumar – Am 17. und 18. November finden die turnusmäßigen Wahlen für die Kirchenvorstände der Katholischen Kirchengemeinden statt. Zu wählen ist jeweils die Hälfte der Kirchenvorsteher für sechs Jahre, nämlich jeweils vier Personen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchengemeinden, die 18 Jahre alt sind und mindestens seit einem Jahr in der Gemeinde wohnen. Die […]